eBooks sind keine Bücher, sondern Dienstleistung und müssen daher mit dem regulären Mehrwertsteuersatz versehen werden.
Grund für den Beschluss des EU-Gerichts waren Senkungen der Steuern auf eBooks in Frankreich und Luxemburg (via 9to5mac). Diese entsprachen im Folgenden denen normaler Bücher. Eine Entscheidung, die sogleich von der EU-Kommission unter die Lupe genommen wurde – beide Länder mussten eine Stellungnahme abgeben. Allerdings konnte man die Kommission nicht überzeugen, sodass eine Klage gegen Frankreich und Luxemburg eingereicht wurde. Mittlerweile steht das Urteil fest: Beide Länder verstoßen gegen das EU-Recht, sodass die normalen Steuersätze wieder angewandt werden müssen.
Im gleichen Atemzug ist ein Blick auf die aktuellen eBook-Zahlen recht interessant. Dabei wird deutlich, dass insbesondere hierzulande weiterhin überwiegend auf echte Bücher gesetzt wird und die vor einigen Jahren prophezeite Revolution somit vorerst ausbleibt. So berichtet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels von stagnierenden Verkaufszahlen. Der Marktanteil von eBooks liegt derzeit bei lediglich 4,3 Prozent. Im Vorjahr stiegen die Umsätze der elektronischen Bücher um nur 7,6 Prozent.